Die Stadt Wien hat mit der neuen Wiener Bauordnung 2018 eine grundlegende Änderung im Sinne des Stadtbildes geschaffen. So können ältere Gebäude (errichtet vor 1945) nur mehr unter bestimmten Voraussetzungen abgerissen werden. Die Stadt Wien deklariert ein Gebäude nur dann als abrisswürdig, wenn das Gebäude Innen wie Aussen nicht im öffentlichen Interesse steht.
Noch vor dem Inkrafttreten der neuen Wiener Bauordnung wurden so noch rasch einen Vielzahl an Gebäuden abgerissen. Seit diesem Zeitpunkt steht vor allem die AK-M Bau aufgrund Ihrer hervorragenden Leistungen und den besonders sensiblen Umgang bei Arbeiten an älteren Gebäuden im Mittelpunkt. Das Thema rund um Gebäudeentkernung ist tragend geworden.
Ein entsprechendes Ansuchen zum Abriss von Gebäuden ist an die jeweilige Gebietsgruppe der Baupolizei Wien zu richten. Für eben oben angeführte Bauwerke vor 1945 ist zudem eine Bestätigung der Abteilung für "Architektur und Stadterhaltung" anzufügen.
Bei Abbrüchen und Teilabbrüchen von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden darüber hinaus nur mit einer Genehmigung des Bundesdenkmalamtes zulässig sind.
Der Gesamtabbruch von Gebäuden außerhalb der Schutzzonen, bzw. außerhalb von Gebieten mit Bausperre ist bewilligungsfrei. Trotz angeführten Schutzzonen und Sperrgebieten gilt auch hier ausnahmslos der bewilligungspflichtige Abriss von Gebäuden, welche vor 1945 errichtet wurden.
Bitte lesen Sie hier die Schutzzonen und Sperrgebiete im Flächenwidmungsplan der Stadt Wien nach.
Die AK-M Bau GmbH ist ein erfahrener, zuverlässiger und kompetenter Partner bei Abbrucharbeiten und Entkernungsarbeiten an und in Gebäuden in Wien. Die herausragenden Leistungen besonders bei sensiblen Abbrucharbeiten an denkmalgeschützten Gebäuden, haben bereits weit über die Baubranche hinaus aufhorchen lassen. So wird die AK-M Bau GmbH zum Beispiel oftmals von der Stadt Wien direkt beauftragt. Bitte lesen Sie sorgfältig den nachfolgenden Text. Wir geben Ihnen nun alle notwendigen Information für den korrekten Ablauf beim Abbruch eines Gebäudes.
Ein Ansuchen auf Abbruch ist immer dann zu stellen, wenn ein öffentliches Interesse am Gebäude besteht. Bitte berücksichtigen Sie dabei:
All jene Bauwerke in Schutzzonen, sowie Gebäude, welche vor dem 01.01.1945 errichtet wurden, erhalten nur dann eine Abbruchbewilligung, wenn:
Abhängig von der Basis der oben genannten Gründe sind nachstehende Unterlagen einzubringen:
Quelle: Stadt Wien